Projektanfrage

30.03.2021 | Josef Fenzl


Bis zu 90% Förderung für Online-Shop - bei Überbrückungshilfe III

Das neue Hilfspaket vom Staat zur Unterstützung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern erhalten Sie, wenn Sie zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30% hatten.

Betroffen sind hiervon hauptsächlich Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel, Eventveranstalter, Friseure.

Ab 70% Umsatzeinbußen erhalten Sie bis zu 90% Förderung vom Staat für Investitionen in Digitalisierung (z.B. der Aufbau eines Online-Shops). Erstattungsfähig sind dann einmalig bis zu 20.000 EUR!

*Umsatzeinbruch jeweils im Vergleich zum Vergleichsmonat des Jahres 2019.

Wenn Sie also vorhaben, einen neuen Online-Shop oder eine neue Website erstellen zu lassen, dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Die Einreichung und Beratung zur Förderung müssen Sie abschließend mit Ihrem Steuerberater vornehmen.

Gerne besprechen wir in einem Vorgespräch schon einmal die Rahmenbedingungen mit Ihnen und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Telefon: 09602 / 37080-50

Email: info@agentur-fenzl.de