Projektanfrage

17.08.2023 | Josef Fenzl


"go-digital" Förderprogramm - bis zu 16.500,- € Zuschuss

Die Digitalisierung bringt für KMUs und Handwerksbetriebe neue Herausforderungen mit sich. Die digitale Evolution macht vor keiner Branche Halt. Für Deinen dauerhaften Erfolg im Markt ist es unabdingbar, sich diesen digitalen Veränderungen anzupassen und sie in die gesamten Unternehmensabläufe zu integrieren.

Hier bietet das "go-digital" Förderprogramm wertvolle Unterstützung. Durch seine fünf Schwerpunkte – „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit“, "Digitalisierte Geschäftsprozesse", „Datenkompetenz – go-data“ und "Digitale Markterschließung" – ist es optimal auf die Bedürfnisse von KMUs und Handwerksbetrieben zugeschnitten. Mit „go-digital“ erhältst Du nicht nur Beratung, sondern auch praktische Lösungen, die Dich fit für die digitale Zukunft machen.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der go-digital Förderung

  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern (vollzeitäquivalent)
  • Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen €
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Wie hoch ist die Förderung bei go-digital

Unterstützt werden Beratungsdienstleistungenmit einem Zuschuss von 50 Prozent. Dies bezieht sich auf einen Beratertagesatz, der bis zu einem Höchstbetrag von 1.100 Euro möglich ist. Wichtig zu beachten - die maximale Dauer der Förderung darf 30 Tage innerhalb eines sechsmonatigen Zeitraums nicht überschreitet. Das bedeutet, dass während dieser sechs Monate, Unternehmen die Möglichkeit haben, bis zu 30 Tage Beratung zu in Anspruch zu nehmen und dafür lediglich 50 Prozent des Tagesatzes bis zu einem Limit von 1.100 Euro pro Tag zu zahlen. Dies bietet Unternehmen eine wertvolle Gelegenheit, qualifizierte Beratungsdienstleistungen zu einem subventionierten Preis zu erhalten und dabei finanziell zu profitieren.

Wie oft kann ein go-digital Antrag gestellt werden

Wenn dein Unternehmen von dem Förderprogramm „go-digital“ profitiert hat, öffnet sich nach zwei Jahren – gezählt ab dem Datum der Ausstellung der De-minimis-Bescheinigung – die Möglichkeit, erneut eine Unterstützung gemäß der Richtlinie anzufordern. Das bedeutet, dass nach einer erfolgreichen ersten Förderphase, Unternehmen nach einer Wartezeit von zwei Jahren die Chance haben, erneut von den Vorteilen des Programms zu profitieren. Somit erhält man eine wiederkehrende Chance, seine Digitalisierungsmaßnahmen mit der Unterstützung von „go-digital“ fortzusetzen.

Wie kann ich die go-digital Förderung beantragen

Wir, die agentur fenzl GmbH sind eines der authorisierten Beratungsunternehmen es BMWi Förderprogramms "go-digital". Beraternummer 62404-ZW-2951. Wir können für dich förderfähige Maßnahmen durchführen und die Beantragung und spätere Einreichung auch gleich mit erledigen. Somit musst du dich selbst nicht um den "Papierkram" kümmern. Du hast Interesse? Dann ruf einfach bei uns an oder schreib uns über unser Kontaktformular.